FOLGT UNS

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Unsere Regeln (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tschakka Bay (AGB)

Klicken Sie hier, um sich unsere AGB als PDF herunterzuladen.


Liebe Gäste,

mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des TSCHAKKA BAY erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung des TSCHAKKA BAY – also unsere Regeln – an.

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern sowie unserer Homepage zu entnehmen. Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Betriebes sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt. Nichtentwertete Tickets können nicht erstattet werden und verfallen ersatzlos.

Kinder und Erwachsene stellen ihre Schuhe im dafür vorgesehenen Garderobenbereich unter. Das TSCHAKKA BAY darf aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden. Einwegsocken liegen bei Bedarf kostenlos an der Kasse für Sie bereit. Ein Barfußgang ist nicht gestattet. Das Tragen von Körperschmuck (z.B. Ringe, Uhren, Haarspangen und –klemmen, etc.) ist während des Spielens in und auf den Spielgeräten aus Verletzungs- und Beschädigungsgründen grundsätzlich nicht gestattet.

Das TSCHAKKA BAY ist mit einer Videoüberwachungs- und Alarmanlage ausgestattet. Wir weisen darauf hin, dass die Aufzeichnungen zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet werden.

Im TSCHAKKA BAY sowie auf den Toiletten ist das Rauchen strengstens verboten. Nur vor der Halle auf dem Parkplatz ist das Rauchen erlaubt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.

Das TSCHAKKA BAY ist mit Teppichboden ausgelegt. Um Verschmutzungen durch Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühlen zu vermeiden, achten Sie bitte auf saubere Räder.

Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Bitte beachten Sie bei der Bestellung von warmen Speisen am Abend die Schließung unserer Küche um 18:15 Uhr. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen und bei gebuchten Geburtstagsfeiern der Kuchen. Jegliche Behälter aus Glas, Plastik oder Porzellan, sowie Süßigkeiten und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht zu den Spielgeräten mitgenommen werden.

Unsere Einrichtung dient der Bewegung, dem Spiel und Spaß, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Dem Personal ist daher Folge zu Leisten.

Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den erwachsenen Aufsichtspersonen/en. Auch im Falle der Übertragung der Betreuung an eine Tagesmutter übernimmt der Betreiber keine Betreuungspflicht, diese wird von der jeweiligen Tagesmutter ausgeübt.

Bei geschlossenen Gruppen (Kindergarten, Schulklassen, Vereine, Geburtstagsgesellschaften, etc.) ist die jeweilige Aufsichtsperson für die Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsordnung verantwortlich.

Wir machen die Aufsichtspersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind nicht für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für Ihre Kinder.

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

Alle Anlagen und Einrichtungen des TSCHAKKA BAY dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Die Besucher sind dazu verpflichtet, den Betreiber auf etwaige Mängel an den Geräten und Einrichtungen aufmerksam zu machen, damit diese schnellstmöglich instand gesetzt werden können. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder einem Unfall ist das Team berechtigt, erst den Notarzt zu rufen und dann die Aufsichtsperson zu informieren.

Grundsätzlich ist jeder Unfall oder Verletzung einer Person im TSCHAKKA BAY dem Betreiber bzw. dessen Personal sofort und taggleich zu melden und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Nachträgliche Anmeldung von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.

Um die Sicherheit der Benutzer bestmöglich zu gewährleisten, wurde eine maximale Besucherzahl festgelegt. Wird diese überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.

Besucher haften für durch sie verursachte Schäden an anderen Gästen oder den Einrichtungen des TSCHAKKA BAY wie z.B. der Spiel- und Sportgeräte, Sprunganlagen, Rutschen oder sanitären Einrichtungen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals im TSCHAKKA BAY ist unbedingt Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Grundsätze der Nutzungsordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von dem Besuch des TSCHAKKA BAY ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.

Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zutritt zum TSCHAKKA BAY bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

Wird die Buchung eines Kindergeburtstages, eines Gruppenbesuches, eines Ferienprogrammes oder ein Animationsprogramm später als 48h vor Veranstaltungsbeginn storniert, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Bestellwertes berechnen.

Freikarten können bei diesen Leistungen nicht verrechnet werden. Gutscheine natürlich jederzeit gerne.

Geben Sie bitte vor Verlassen des TSCHAKKA BAY ausgeliehene Sachen wieder an der Kasse zurück. Bei Beschädigung; Verlust oder Nicht-Rückgabe ist Ersatz zu leisten. Filmen und Fotografieren ist in unserem TSCHAKKA BAY nur für private Zwecke erlaubt. Fremde Personen, Personal, Geräte oder Einrichtungen des TSCHAKKA BAY dürfen nur mit deren bzw. mit Zustimmung des Betreibers aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke, für die Presse und für die neuen Medien bedarf das Fotografieren und Filmen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber. Fotos, welche durch den Betreiber gemacht werden, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach Absprache mit dem Betreiber genutzt werden.

Die Benutzung von Garderobe und der Aufbewahrungsfächer geschehen auf eigenes Risiko. Der Inhalt der Schränke und der Aufbewahrungsfächer wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Wir weisen darauf hin Ihre Wertsachen in Ihrem Kraftfahrzeug zu hinterlassen.

Die Benutzung der Parkplätze, der Fahrradabstellplätze und der Kinderwagenabstellflächen erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewahren. Im Falle von Abhandenkommen von Gegenständen oder Sachen wird keine Haftung übernommen.

Stand: 21.09.2015